Sehr geehrter Herr!
Aus Ihrem gestrigen Briefe ersehe
ich mit Bedauern, dass die Londoner Auf-
führung Ihrer 5 Orchesterstücke Ihnen Ver-
druss bereitet.– Bei Symphonien und grossen
Chorwerken pflegen Uraufführungen eine Rolle
zu spielen und nach besonderem Wunsche der
Autoren vergeben zu werden,– bei Orchester-
Werken kleineren Umfanges geschieht dies
selten.– Dass Sie auf die Uraufführung
besonderen Wert legen, konnte ich um so
weniger annehmen, als Sie in unserer Korres-
pondenz nie diesbezügliche Wünsche geäussert
haben und mein Anerbieten, das Material
einigen Orchestern gratis zu überlassen,
Ihnen speziell erleichterte, die Urauf-
führung ganz Ihrem Ermessen nach zu bestimmen[.]
Auch erlaubte ich mir, Ihnen bereits am
26. August mitzuteilen, dass das Material
nach London geliefert sei und hätte es mir
zum Vergnügen gereicht, Sie zu bitten, dem
Konzerte auf meine Kosten beizuwohnen, wenn
Sie umgehend eine Befürchtung geäussert,
dass die Wiedergabe ohne Ihre Assistenz
kaum gut ausfallen würde.– Mir istwar das
Datum des Konzertes nicht bekannt, ich
wusste nur, dass Sir Henry Wood, der als
erster Kapellmeister Englands gilt, die
Absicht hatte, Ihr Werk aufzuführen (und zwar
mit grossem Orchester),– ich glaube danach
auf ein besonderes Interesse Woods für Ihre
Werke, wenn nicht auf persönliche Bekannt-
schaft schliessen zu dürfen.–

Was Ihre spezielle Frage betrifft, so
wird ein besonderes Recht der Aufführung
nicht vergeben,– wer das Notenmaterial
käuflich erwirbt und – soweit Verpflichtung
vorliegt – der Genossenschaft Abgaben zahlt,
hat das Recht das Werk aufzuführen.–
Bedingungen über die Mindestzahl von Proben
zu stellen, ist absolut nicht üblich und
nach meiner Meinung unmöglich, da Autor
wie Verleger im Allgemeinen froh sind,
wenn überhaupt Aufführungen zustande kommen.
Ich hoffe einstweilen noch, dass Ihre
Befürchtungen grundlos und Wood die Stücke,
trotz der grossen Schwierigkeit, gut heraus-
bringen wird.– Da ein Eingreifen Ihrerseits
in London leider in jedem Falle zu spät,
meine ich, dass man um so mehr sich be-
mühen soll, baldigst in Deutschland eine
Aufführung, die ganz Ihren Intentionen
entspricht, zu stande zu bringen und sehe
ich – unter Hinweis auf mein letztes
Schreiben – Ihren diesbezüglichen Wünschen
gerne entgegen.–
In grösster Hochachtung

Ihr ergebener

C. F. Peters
Sehr geehrter Herr!
Aus Ihrem gestrigen Briefe ersehe ich mit Bedauern, dass die Londoner Aufführung Ihrer 5 Orchesterstücke Ihnen Verdruss bereitet.– Bei Symphonien und grossen Chorwerken pflegen Uraufführungen eine Rolle zu spielen und nach besonderem Wunsche der Autoren vergeben zu werden,– bei Orchester- Werken kleineren Umfanges geschieht dies selten.– Dass Sie auf die Uraufführung besonderen Wert legen, konnte ich um so weniger annehmen, als Sie in unserer Korres pondenz nie diesbezügliche Wünsche geäussert haben und mein Anerbieten, das Material einigen Orchestern gratis zu überlassen, Ihnen speziell erleichterte, die Uraufführung ganz Ihrem Ermessen nach zu bestimmen. Auch erlaubte ich mir, Ihnen bereits am 26. August mitzuteilen, dass das Material nach London geliefert sei und hätte es mir zum Vergnügen gereicht, Sie zu bitten, dem Konzerte auf meine Kosten beizuwohnen, wenn Sie umgehend eine Befürchtung geäussert, dass die Wiedergabe ohne Ihre Assistenz kaum gut ausfallen würde.– Mir war das Datum des Konzertes nicht bekannt, ich wusste nur, dass Sir Henry Wood, der als erster Kapellmeister Englands gilt, die Absicht hatte, Ihr Werk aufzuführen (und zwar mit grossem Orchester),– ich glaube danach auf ein besonderes Interesse Woods für Ihre Werke, wenn nicht auf persönliche Bekanntschaft schliessen zu dürfen.–
Was Ihre spezielle Frage betrifft, so wird ein besonderes Recht der Aufführung nicht vergeben,– wer das Notenmaterial käuflich erwirbt und – soweit Verpflichtung vorliegt – der Genossenschaft Abgaben zahlt, hat das Recht das Werk aufzuführen.– Bedingungen über die Mindestzahl von Proben zu stellen, ist absolut nicht üblich und nach meiner Meinung unmöglich, da Autor wie Verleger im Allgemeinen froh sind, wenn überhaupt Aufführungen zustande kommen.
Ich hoffe einstweilen noch, dass Ihre Befürchtungen grundlos und Wood die Stücke, trotz der grossen Schwierigkeit, gut herausbringen wird.– Da ein Eingreifen Ihrerseits in London leider in jedem Falle zu spät, meine ich, dass man um so mehr sich bemühen soll, baldigst in Deutschland eine Aufführung, die ganz Ihren Intentionen entspricht, zu stande zu bringen und sehe ich – unter Hinweis auf mein letztes Schreiben – Ihren diesbezüglichen Wünschen gerne entgegen.–
In grösster Hochachtung Ihr ergebener
C. F. Peters

5. September 1912


Arnold Schönberg Center
Wien
Archiv
Peters


Brief

Zitierhinweis:

C. F. Peters an Arnold Schönberg, 5. September 1912, in: Arnold Schönberg: Briefwechsel mit C. F. Peters. Hrsg. von Florian Giering. Version 1.0 vom 02.04.2025. URL: https://schoenberg-peters.at/cfp/letters/letter.20404.